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Einem Autofahrer droht nach der Straßenverkehrsordnung ein Bußgeld, wenn er während der Fahrt sein Smartphone zur Navigation in der Hand hält.

Im Jahr 2013 fuhr der spätere Beschwerdeführer mit seinem Pkw auf der Autobahn. Während der Fahrt hielt er für kurze Zeit sein Smartphone in der Hand, woraufhin er von der Polizei angehalten wurde. Bei der Kontrolle gab er zu, auf das Handy geschaut, jedoch nicht damit telefoniert zu haben.

Vielmehr habe er sein Handy als Navigationsgerät verwendet, da er auf der Suche nach der nächsten Werkstatt war, die sich um einen plötzlich während der Fahrt auftretenden Motorschaden des Autos kümmern sollte. Nichtsdestotrotz wurde ihm vom Amtsgericht Castrop-Rauxel ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro auferlegt, weil er das Mobiltelefon vorsätzlich rechtswidrig während der Fahrt benutzt hatte.

Benutzungsverbot von Handys am Steuer

Nach § 23 Abs. 1 a StVO ist es verboten, ein Mobil- oder Autotelefon zu benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon aufgenommen oder gehalten werden muss. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Fahrer immer beide Hände für die Fahraufgabe frei haben soll. Dieses Verbot gilt nur dann nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Erst dann darf das Handy wieder benutzt werden.

So hat es auch das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 04.03.2015 – 1 RBs 232/14 gesehen und die Rechtsbeschwerde des Autofahrers nicht zugelassen. Das Gericht schließt sich damit der geltenden obergerichtlichen Rechtsprechung an. Danach fällt unter das Benutzungsverbot des § 23 Abs. 1 a StVO nicht nur das Telefonieren, sondern jede bestimmungsgemäße Bedienung des Smartphones. Dazu gehört auch die Nutzung des Telefons als Navigationsgerät.

Smartphone darf nicht in der Hand gehalten werden

In dem besagten Fall hatte der Fahrer zugegeben, das Smartphone in der Hand gehalten zu haben. Zwar hatte er nicht telefoniert, jedoch trotzdem damit gegen § 23 Abs. 1 a StVO verstoßen. In diesem Zusammenhang ist auch interessant zu erwähnen, dass das Bedienen eines eingebauten Navigationsgeräts während der Fahrt durchaus erlaubt ist. Es kommt dabei nur darauf an, dass der Fahrer seine Hände zum Autofahren frei hat.

Verweigern Sie die Aussage

Bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei ist jedem Autofahrer grundsätzlich erst einmal zu raten, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, um nicht zufällig einen Grund für ein Bußgeld zu liefern. Anschließend ist es wichtig, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, der Ihnen bei der Verteidigung gegen den Vorwurf der Begehung einer Ordnungswidrigkeit zur Seite steht.

Wenn auch Ihnen vorgeworfen wird, im Auto mit dem Handy telefoniert oder es in sonstiger Weise bedient zu haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ein Bußgeld lässt sich auf diese Weise häufig vermeiden.


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