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Immobilienrecht

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen rund um das Thema Immobilienrecht beratend zur Seite.
Im Rahmen des Immobilienrechtes sind neben den schuldrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die zum Beispiel für den Abschluss eines Kaufvertrages über eine Immobilie gelten, auch die Vorschriften aus dem Sachenrecht des BGB relevant.

Etwa bei der Eigentumsübertragung oder Einräumung eines Rechts an einer Immobilie. Gerade diese Verflechtung macht das Immobilienrecht zu einer komplexen Rechtsmaterie.

Häufig stehen sich gegenläufige Interessen gegenüber. Dabei geht es nicht nur um Eigentumsfragen, sondern es bestehen zahlreiche weitere Formen für Rechtsbeziehungen an Grundstücken und Gebäuden, wie zum Beispiel das Vorverkaufsrecht, die Vormerkung oder Sondernutzungsrechte.

Neben dem Grundstücksrecht fallen auch das Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht und das private Baurecht und Architektenrecht unter den allgemeinen Begriff des Immobilienrechts. In seinem Umfang und seiner Differenziertheit ist das Immobilienrecht nur von Juristen zu durchdringen.
Bei rechtlichen Unsicherheiten sollten Sie deshalb einen Anwalt zu Rate ziehen. Dabei dürfen Sie gerne eine kostenlose Erstberatung durch uns in Anspruch nehmen.


Ihre Fragen beantworten wir gerne unter der Rufnummer 0221 720 03 81 oder Sie schicken uns eine E-Mail an info@ebc-recht.de. Wir beraten Sie gerne bundesweit zu allen Fragen des Immobilienrechts.