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Geblitzt worden?

Geblitzt worden? Schnell kann es mal passieren, dass man auf Grund einer kleinen Unachtsamkeit im Straßenverkehr zu schnell gefahren und geblitzt worden ist. Nicht umsonst ist die Geschwindigkeitsüberschreitung die häufigste Verkehrsordnungswidrigkeit in Deutschland.

Die Folgen eines Bußgeldbescheids sind meist sehr ärgerlich. Sind sie geblitzt worden reicht der Bußgeldkatalog von einem Bußgeld, über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot. Fast immer lohnt es sich jedoch, in einem solchen Fall gegen den Bußgeldbescheid der Behörde vorzugehen. Da hierfür verkehrsrechtliches und technisches Sachverständnis notwendig sind, kann jedoch zumeist nur mit Hilfe eines guten Anwalts erfolgreich gegen den Vorwurf vorgegangen werden.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, sich zu verteidigen

Es ist stets davon abzuraten, den Bußgeldbescheid zu akzeptieren und sofort zu bezahlen. Studien belegen, dass 85% aller ergangenen Bescheide fehlerhaft sind. Unabhängig vom späteren Erfolg ist es deshalb immer sinnvoll, sich gegen den Vorwurf zu wehren.

Im Rahmen eines Einspruchs gegen den Bescheid ist es aufgrund vielfältiger Fehlerquellen ratsam, einen Bußgeldbescheid von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Denn dieser kennt natürlich die typischen Fehler bei den verschiedenen Geschwindigkeitsmessungen und weiß, welche Schritte einzuleiten sind. Ein anderer Grund, der eine Rechtsberatung unerlässlich macht, ist der, dass nur der bevollmächtigte Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte hat. Dadurch kann oft nur er die möglichen Ansatzpunkte wie z.B. Messfehler erkennen und richtig handeln.

Dabei ist es wichtig, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um Verfahrensfehler zu vermeiden und vor allem die Frist des Einspruchs zu wahren. Hier gilt: Je früher, desto besser.

Unsere Kanzlei berät Sie gerne dahingehend, wie Sie Ihre Rechte sichern und durchsetzen können. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.

Welche Möglichkeiten zur Verteidigung gibt es?

Es gibt verschiedene Methoden der Geschwindigkeitsmessung. Neben der stationären gibt es auch die mobile Messung und die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren. Dabei haben alle Methoden gemeinsam, dass es oft zu Fehlern bei der Messung und ihrer Bedienung kommt.

Ein häufiger Ansatzpunkt ist die fehlerhafte Bedienung der Messanalage. Wird das Messgerät nicht entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers verwendet, ist die Messung fehlerhaft und kann nicht mehr als Beweis für eine Ordnungswidrigkeit herangezogen werden.

Ein anderer typischer Fehler ergibt sich aus der fehlenden Eichung der Messgeräte, die in bestimmten Zeitabschnitten geschehen muss. Fehlt ein solcher Eichschein, kann das Ergebnis nicht gegen den Betroffenen verwendet werden.

Auch die Beamten, die die Messgeräte bedienen, müssen besondere Schulungen absolviert haben, damit eine Messung als fehlerfrei betrachtet werden kann. Fehlt es an solchen Schulungsnachweisen, so ist eine fehlerfreie Bedienung nicht mehr garantiert. Wir können diese Schulungsnachweise anfordern und überprüfen.
Häufig kann bereits auf Grund schlechter und ungeeigneter Lichtbildaufnahmen die Identifikation des Fahrers nicht stattfinden. Die Bußgeldbehörde muss das Verfahren dann immer einstellen.


Weitere Fragen beantworten wir gerne unter der Rufnummer 0221 720 03 81 oder Sie schicken uns eine E-Mail an info@ebc-recht.de. Wir beraten Sie gerne bundesweit zu allen Fragen des Verkehrsrechts.


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