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Ein Autofahrer parkte innerhalb von sechs Jahren über 150 Mal falsch. Für die Führerscheinstelle in Stuttgart ein klarer Anlass eine MPU anzuordnen. Der Falschparker teile diese Auffassung jedoch nicht und missachtete die Anordnung. Doch ohne Nachweis der Fahreignung, kein Führerschein.

Wer das Gutachten einer Medizinisch-Psychologischen-Begutachtung (MPU) nicht beibringen kann, dem kann auch wegen notorischem Falschparken der Führerschein entzogen werden. Dies bestätigte jetzt auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim.

Gewohnheitsmäßiger Falschparker

Der betroffene Autofahrer fiel immer wieder durch rücksichtsloses Falschparkern auf. So stand er besonders häufig in Halteverboten, auf Gehwegen, auf Stellplätzen für Behinderte oder in zweiter Reihe. Die Führerscheinstelle in Stuttgart ordnete schließlich eine MPU an, um die Fahreignung des Mannes festzustellen. Dieser weigerte sich jedoch sich einer solchen Maßnahme zu unterziehen. Als ultima ratio wurde dem Falschparker daraufhin von der Behörde der Führerschein entzogen.

Rechtmäßigkeit des Führerscheinentzugs

Die hiergegen von dem Betroffenen gerichtete Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hatte keinen Erfolg. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Behörde.

Hiergegen legte der Mann Beschwerde vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof ein. Dieser lehnte die Beschwerde jedoch als unbegründet ab.
Zwar dürfe der Führerschein nur bei gravierenden Verstößen eingezogen werden. Würden aber Tatsachen bekannt, die Bedenken an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs begründeten, könne ein entsprechendes Gutachten verlangt werden (Beschl. v. 20.11.2014, Az. 10 S 1883/14).

Der Falschparker habe sich bewusst und gewollt viele Jahre lang über die Vorschriften des ruhenden Verkehrs hinweggesetzt. Weigere sich der Autofahrer, das Gutachten beizubringen, könne der Führerschein eingezogen werden, urteilte der VGH. Die Entscheidung erging bereits vor fast einem Jahr, wurde aber erst jetzt durch den Pressedienst einer Versicherung einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.

MPU- Was nun?

Hat die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU angeordnet, stehen Betroffenen oft vor Problemen. Bereits im Vorfeld, aber auch während der Untersuchung ist eine Vielzahl von Faktoren zu beachten. Eine gute Vorbereitung ist deshalb zwingende Voraussetzung für einen positiven Abschluss der Begutachtung. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema MPU. Eine kostenlose Ersteinschätzung gehört dabei zu unserem Service.


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