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Keinen Anspruch auf Wohngeld hat eine Antragstellerin, die in einer TV-Show ihren Vermieter als Lebenspartner präsentierte. Das urteile jetzt das Verwaltungsgericht Berlin.
Wohngeld beantragen stellt oftmals ein kompliziertes Unterfangen dar. Fragen wie, wer überhaupt Wohngeld bekommt bzw. an welche Voraussetzungen das Wohngeld geknüpft ist oder wo das Wohngeld zu beantragen ist, sind im Vorfeld eines Antrages zu klären und können den Antragssteller/in vor erhebliche Probleme stellen.
Dabei trifft den Antragsteller/in im Antragsverfahren in jedem Fall eine Wahrheitspflicht bezüglich der von ihm gegenüber der Behörde gemachten Angaben. Mit dieser nahm es eine Mieterin aus Berlin jedoch nicht allzu genau. So sah es jedenfalls das Verwaltungsgericht (VG) Berlin. Und lehnte einen Anspruch auf Wohngeld ab.

Der Sachverhalt

Die Mieterin stellte Anfang 2014 für sich und ihre Kinder einen Antrag auf Wohngeldantrag und legte dabei einen Mietvertrag vor. Eine Mitarbeiterin des Wohngeldamtes erkannte die Antragstellerin später in einer Programmankündigung zu einer Folge der Sendung „Frauentausch“ wieder. Dort wurde ihr Vermieter als ihr Partner vorgestellt, den sie über eine Vermittlungsfirma kennengelernt habe. Auf Nachfrage des Wohngeldamtes bestätigte die Produktionsfirma, dass sich die beiden im Casting und währen der Dreharbeiten als Paar präsentiert hätten. Daraufhin lehnte das Amt den Wohngeldantrag ab, und die Frau zog vor Gericht. Die Partnerschaft mit ihrem Vermieter habe sie im Rahmen der TV-Aufzeichnungen lediglich vorgetäuscht.
Das Gericht sah das jedoch nicht so und bestätigte die Ablehnung des Antrages. Es sei missbräuchlich, Wohngeld zu verlangen, wenn zwischen Vermieter und Mieter eine Partnerschaft bestehe.

Wohngeld berechnen

Unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Wohngeld besteht und in welcher Höhe dieser dann geltend gemacht werden kann, hängt entscheidend von dem Einkommen des Antragsteller/in ab. Welche Vermögensposten als Grundlage für die Berechnung miteinzubeziehen sind und welche außer Acht bleiben können, ist vom Einzelfall abhängig. Um sich einen groben Überblick zu verschaffen, gibt es im Internet sogenannte Wohngeldrechner. Diese sind aber mit Vorsicht zu genießen und enthalten keine rechtlich fundierten Angaben. Bei Unklarheiten sollten Sie besser einen Anwalt konsultieren.