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Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird nicht verletzt, wenn nur die Möglichkeit besteht, dass die Fahrzeugtechnik Daten speichern kann.

Der Beklagte kaufte im März 2014 einen für ihn individuell konzipierten Land Rover Discovery 3.0 SDV6. Er verlangte von dem klagenden Autohaus vor der Auslieferung neben der Aushändigung einer Betriebsanleitung, dass die Fahrzeugtechnik „Ort, Zeit und Kilometer-Stand“ nicht speichern und nicht weitersenden dürfe. Er sah darin eine Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Aus diesem Grund verweigerte er schließlich die Fahrzeugabnahme. Daraufhin klagte das betroffene Autohaus auf Schadensersatz.

Land Rover Discovery hat keine unzulässige Datenspeicherung

Das OLG Hamm (Az. 28 U 46/15) gab der Schadensersatzklage des Autohauses statt. Der Besteller hätte keine Recht gehabt, die Abnahme des Land Rovers zu verweigern. Zum einen habe er vor der Übergabe des Autos keinen Anspruch auf die Aushändigung einer Betriebsanleitung.

Zum anderen weise der Land Rover auch keinen Mangel auf, aufgrund dessen der Beklagte die Abnahme hätte verweigern können. Der Käufer behauptete, das Auto verfüge über eine unzulässige Ausstattung, insbesondere durch das Navigationsgerät, die zum Ausspähen und zur permanenten Speicherung und Weiterversendung von persönlichen Daten diene. Nach der Ansicht des OLG treffe diese Aussage nicht zu.

Käufer kann frei über die Verwendung der Daten entscheiden

Laut der beauftragten Kfz-Sachverständigen weise die Fahrzeugtechnik des Land Rovers keine Anzeichen dafür auf, dass das Navigationsgerät in unzulässiger Weise Standortdaten dauerhaft speichere oder weitersende. Eine derartige Datenverarbeitung sei auch technisch nicht plausibel, weil diese Daten für eine elektronische Fehlerauswertung nicht von Bedeutung seien. Dass in dem Fahrzeug generell Daten gespeichert werden können, stelle keinen Sachmangel dar und berechtige nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Käufer könne wie bei dem Kauf eines Computer oder Smartphones, die schließlich auch Daten des Nutzers speichern, selbst über deren Verwendung entscheiden.


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