+ 49 (0) 221 720 038 1 info@ebc-recht.de

Nach dem Abgasskandal, droht VW nun die nächste millionenschwere Rückrufaktion. In den USA muss VW zahlreiche Autos zurückrufen, bei denen ein defekter Airbag der japanischen Zuliefererfirma Takata eingebaut ist. Für die gesamte Umrüstung können laut Informationen der „Welt am Sonntag“ kosten bis zu 400 Millionen Euro entstehen.

Tödlicher Unfall

Die Airbags sind derart defekt, dass es zu willkürlichen Explosionen kommen kann bei denen Metallteile im Innenraum des Fahrzeuges herumschleudern. Im Dezember kam es in den USA bereits zu einem tödlichen Unfall in einem Ford-Kleinlaster.

Auch VW Airbags betroffen?

Bisher schien VW allerdings von den dem Airbag Skandal nicht betroffen zu sein. Doch nun ruft der Wolfsburger Konzern in den USA vorsorglich 680.000 Autos zurück. Eine Millionen der Airbags, die nun überprüft werden sollen, hätten dieselbe Bauart wie die in dem Unglücksfahrzeug. Die übrigen vier Millionen würden inspiziert, weil zusätzliche Tests von Airbags in Fahrzeugen wie von Volkswagen dies nahelegten.

Dem angeschlagenen Wolfsburger Autobauer könnte nun eine erneute Klagewelle drohen. Ob und wann sich der Skandal auch nach Europa ausweitet, ist noch nicht absehbar.

Gewährleistungsrechte

Selbstverständlich stellt ein derartiger Defekt einen gewährleistungsrechtlich relevanten Mangel dar, der den Käufer eines Volkswagens gegeben falls zur Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigen würde. Allerdings werden dem Käufer bei der Geltendmachung seiner Rechte seitens des Verkäufers, der sich nur sehr ungerne vom Vertrag löst, immer wieder Steine in den Weg gelegt. Deshalb sollten Sie in jedem Falle frühzeitig einen Anwalt zur Sicherung Ihrer Rechte einschalten.