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Ob Mercedes, BMW oder Audi – beinahe alle deutschen Autohersteller präsentieren derzeit auf der internationalen Autoausstellung (IAA) in Frankfurt am Main Technik rund um selbstfahrende Autos..

Augen zu im Straßenverkehr. Was vor ein paar Jahren noch undenkbar war, scheint mit selbstfahrenden Autos zunehmend Realität zu werden. Doch der technische Fortschritt rückt auch immer wieder juristische Probleme- insbesondere im Bereich des Haftungsrechtes- in den Fokus.

Kann die rechtliche Entwicklung mit der technischen Innovation überhaupt noch Schritt halten?

Diese Frage drängt sich anlässlich des rasanten Fortschrittes auf dem Automobilmarkt geradezu auf. Bei genauerem Hinsehen stellt man jedoch fest, dass die Diskrepanz zwischen technischer Innovation und rechtlichem Regelwerk gar nicht so groß ist. Vielmehr kann durchaus auf bestehende haftungsrechtliche Regelungen zurückgegriffen werden.

Die Hersteller der selbstfahrenden Autos haften bei technischen Mängeln am Bordcomputer nach dem Produkthaftungsgesetz, der Halter des Fahrzeuges bleibt für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich und steht nach dem StVG für die Betriebsgefahr ein. Der Fahrer unterliegt den Regeln des BGB zur unerlaubten Handlung.
Gleiches gilt für die strafrechtliche Verantwortlichkeit. Dort droht dem Fahrer allerdings nur eine Strafe im Zusammenhang mit einem aktiven Tun, wenn er in technisch nicht definierten Situationen die Warnung des Systems ignoriert und die Rücknahme der Verantwortung unterlässt.

Beweisen der Unfallursachen

Haftungsrechtlich bleibt also alles beim Alten. Neue Probleme können allerdings bei dem Beweisen der Unfallursache auftreten. Es gilt nun stets zu ermitteln, in welchem Modus sich das Fahrzeug befunden hat und welche Daten dem Fahrzeug zur Verfügung standen. Experten gehen deshalb davon aus, dass eine Black Box fürs Auto in Zukunft unverzichtbar sein wird sein.

Was in Zukunft durch eine Black Box erleichtert wird, stellt sich gegenwärtig vor Gericht als enorme Hürde dar. Um im Rahmen einer rechtlichen Streitigkeit nicht an dieser Hürde zu scheitern, ist es deshalb ratsam, frühzeitig rechtlichen Beistand zu konsultieren. Schließlich lohnt es sich nicht nur beim Autofahren vorausschauend denken, sondern auch in Bezug auf rechtliche Auseinandersetzungen.


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