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In der Frage, wer die Schuld bei einem Unfall mit einem selbstfahrenden Auto trägt, will der schwedische Autobauer Volvo zukünftig die volle Haftung übernehmen.

In einer Pressemitteilung kündigte Volvo an, dass bei Unfällen, bei denen ein Auto beteiligt ist, das nicht vom Fahrer gesteuert wird, in Zukunft nicht mehr der Fahrer selbst, sondern die Technik verantwortlich gemacht werden soll. Damit hat sich Volvo als erster Autobauer so eindeutig positioniert. Obwohl nahezu alle Hersteller von Pkw ein großes Interesse an der Zukunftstechnologie haben, haben sich bislang die wenigsten dazu geäußert, wie sie sich in einem Haftungsfall verhalten werden.

Dabei sollen die Wagen mit Autopilot den Fahrer vor allem entlasten und ihm die Möglichkeit geben, die Zeit, in der er nicht mehr lenken muss, anderweitig zu nutzen. Die Hersteller versprechen sich darüber hinaus auch einen höheren Absatz, da die selbstfahrenden Autos theoretisch eine Verdichtung des Verkehrs ermöglichen.

Autos und LKW mit Autopilot fahren bereits auf der Straße

Verschiedene Unternehmen testen bereits selbstfahrende PKW und LKW im Straßenverkehr. In den USA, in denen die rechtlichen Bedingungen als besonders industriefreundlich gelten, schickt Google bereits autonom fahrende Autos auf die Straße. Und auch Volvo selbst testet bereits die neue Technologie im Straßenverkehr. In Göteborg soll bis spätestens 2018 im Rahmen des Pilotprojekts „Drive Me“ eine Flotte von 100 Autos unterwegs sein, die ohne die Lenkung des Fahrers auskommen sollen. Und auch in Deutschland werden bereits LKW mit Autopilot von Daimler auf der Autobahn getestet.

Bisherige Haftungsregelungen für Fahrer und Fahrzeughalte

Vom technischen Standpunkt her wäre die Integration autonomer Autos in den Straßenverkehr bereits möglich. Die Problematik der Haftung im Falle eines Unfalls gilt jedoch bisher als wichtige Hürde für einen flächendeckenden Einsatz autonom fahrender Autos. In Deutschland sieht der Gesetzgeber für Personen- und Sachschäden im Straßenverkehr neben der allgemeinen Haftung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch eine spezielle Haftung des Kraftfahrzeughalters und des Fahrers nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) vor.

Für den Halter eines Kraftfahrzeugs sieht das StVG eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung vor. Nach § 7 Abs. 1 StVG haftet der Halter immer, wenn bei dem Betrieb seines Kfz ein anderer verletzt oder getötet oder eine Sache beschädigt wird. Dafür muss der Halter nicht selbst gefahren sein. Es reicht aus, wenn das Auto mit Wissen und Wollen des Halters gefahren wird. Es haftet nur dann nicht, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.

Für den Fahrer wiederum sieht das deutsche Recht eine Haftung wegen vermuteten Verschuldens nach § 18 StVG vor, wenn bei dem Betrieb eines Kfz ein anderer Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Der Fahrer kann die Ersatzpflicht jedoch ausschließen, wenn er beweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft und dass er die erforderliche Sorgfalt beachtet hat.

Anpassung des Rechtsrahmens notwendig

Während das deutsche Recht also den Fahrer und vor allem den Halter bei einem Verkehrsunfall in der Haftung sieht, ergibt sich mit der immer realistischeren Möglichkeit von selbstfahrenden Autos die Notwendigkeit, die Gesetze und die Rechtsprechung der neuen Situation anzupassen, in der das Auto immer mehr Kontrolle und damit auch Verantwortung übernimmt.

Bislang haften noch Fahrer und Kraftfahrzeughalter, wenn es zu einem Personen- oder Sachschaden im Straßenverkehr kommt. Bei Unfällen, die aufgrund von technischen Fehlern des Wagens verursacht werden, muss in Zukunft jedoch eine Verlagerung der Haftung vom Fahrer bzw. Halter hin zum Hersteller erfolgen. Volvo ist mit seiner Ankündigung einen wichtigen Schritt in diese Richtung gegangen. Es bleibt abzuwarten, wie viele andere Automobilhersteller sich dem anschließen werden.


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