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Wer haftet, wenn zwei rückwärts ausparkende Autos zusammenstoßen? Über diese Schuldfrage hat der Bundesgerichtshof unlängst entschieden. Entscheidend ist, ob eines der beiden Autos vorher zum Stehen gekommen ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Schuldfrage für den Zusammenstoß von zwei rückwärts ausprakenden Autos weiter konkretisiert:

Beim Rückwärtsfahren haften grundsätzlich beide Autofahrer gleichermaßen

Grundsätzlich geht der BGH weiterhin davon aus, dass in einem solchen Fall jeder seinen Schaden selbst tragen muss. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann jedoch gemacht werden, wenn eines der beiden Autos nach dem Ausparken aus einer Parkbucht bereits zum Stehen gekommen ist. Der Auffahrende haftet dann für den Schaden am anderen Auto, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (Az. IV ZR 6/15).

Anscheinsbeweis

Zur Begündund verwies der BGH darauf, dass auf Parkplätzen „stets“ mit ausparkenden und rückwärtsfahrenden Autos gerechnet werden muss. Autofahrer müssten deshalb beim Rückwärtsausparken so vorsichtig fahren, dass „eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“. Zur Not müsse man sich einweisen lassen.

Vor diesem Hintergrund ging die Rechtsprechung bisher davon aus, dass im Falle eines Unfalles ein Anscheinsbeweis gegen den rückwärts Fahrenden besteht.

Rückwärtsfahrer müssen jederzeit zum Stehen kommen können

Der BGH führte nun aus, dass wenn es einem Fahrer aber gelinge beim Rückwärtsfahren noch vor einer Kollision zum Stehen zu kommen, so sei zu unterstellen, dass er seine im Verkehr erforderliche Sorgfaltspflicht eingehalten hätte. Der sogenannte Anscheinsbeweis für das Verschulden des Rückwärtsfahrenden könne auf ihn deshalb nicht angewandt werden.

Andere Gerichte hatten zuvor die Auffassung vertreten, dass ein erst kurzzeitiges Stehen noch zum Rückwärtsfahren zähle. Mit dem Urteil hat nun der Kläger Anspruch auf vollen Schadenersatz von rund 150 Euro. Er hatte sein Auto auf dem Parkplatz eines Baumarktes rückwärts ausgeparkt und stand seinen Angaben zufolge in der Parkplatzgasse bereits in Fahrtrichtung, als es zu dem Zusammenstoß mit einem aus der gegenüberliegenden Reihe ebenfalls rückwärts ausparkenden Auto kam.

Unfall beim Rückwärtsfahren

Ein Unfall beim Rückwärtsausparken muss Sie also nicht immer teuer zu stehen kommen. Es ist jedoch größte Sorgfalt geboten. Der BGH hat in seinem Urteil betont, dass diese Art der Haftungsverlagerung nur in Ausnahmenfällen gegeben ist. Sollten Sie in einen ähnlichen Unfall verwickelt sein, ist es also weiterhin notwendig juristischen Rat einzuholen. Gerne übernehmen wir dies für Sie. Eine Ersteinschätzung Ihres Falles nehmen wir dabei kostenlos vor.