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Abstandsmessung

Ein zu geringer Abstand ist neben der Geschwindigkeitsüberschreitung eine der häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten auf den deutschen Straßen. Insbesondere auf Autobahn und Landstraße kommt es häufig zu Verstößen aufgrund zu dichten Auffahrens. Nicht umsonst ist der unterschrittene Abstand einer der typischen Gründe für Verkehrsunfälle.

Die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands ist nicht zu unterschätzen, da ein Verstoß dagegen bei einer erheblichen Unterschreitung auch zu einem Fahrverbot von mehreren Monaten führen kann. Der Bußgeldkatalog 2015 sieht daneben jedoch auch Verwarn- und Bußgelder sowie Punkte in Flensburg vor.

Eine gesetzliche, exakte Definition des erforderlichen Sicherheitsabstands ist weder in der Straßenverkehrsordnung, noch sonst in den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften aufgeführt. Lediglich § 4 Abs. 1 StVO besagt:

„Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“

Zur Konkretisierung dieser Vorschrift hat die Praxis hat deshalb eine Faustformel für den nötigen Sicherheitsabstand entwickelt. Danach muss der erforderliche Abstand mindestens einen halben Tachoabstand betragen.

Das bedeutet, dass zum Beispiel bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 120 km/h der Abstand 60 m betragen sollte. Innerorts, wenn man nicht schneller als 50 km/h fährt, ist allerdings bereits ein Abstand von 15 Meter bzw. drei PKW-Längen ausreichend. Etwas anderes gilt jedoch f0r LKW auf der Autobahn. Für diese ist stets ein Abstand von 50 m vorgesehen.

Damit ein zu geringer Sicherheitsabstand überhaupt zu einem Bußgeldbescheid führen kann, darf er nicht nur vorübergehend stattgefunden haben. In der Regel muss die Abstandsunterschreitung über 200 – 300 m stattgefunden haben. Anderes gilt wieder für LKW, bei denen bereits eine vorübergehende Unterschreitung zu einem Bußgeld führt.

Zu beachten ist allerdings, dass diese Vorgaben nur bei einwandfreien Wetterbedingungen und klaren Sichtverhältnissen gelten. Schlechte Witterungsbedingungen können schließlich die Reaktionsmöglichkeiten verschlechtern und den Bremsweg deutlich verlängern. Hier gilt es, den nötigen Abstand zum Vordermann individuell abzustimmen. In der Regel ist es ratsam, eher einen größeren Abstand als einen zu geringen zu wählen.

Wie auch bei der Geschwindigkeitsüberschreitung ist es auch bei einem Bußgeldbescheid wegen eines zu geringen Sicherheitsabstands sinnvoll, den Verstoß erst einmal durch einen Rechtsanwalt untersuchen zu lassen. Nicht selten kommt es bei der Messung des Abstands zu erheblichen Fehlern. Oft kann der konkret vorgeworfene Verstoß gemindert und so ein Fahrverbot vermieden werden.

Wir stehen Ihnen in einem solchen Fall sehr gerne zur Seite und beraten Sie bezüglich Ihrer Verteidigungsmöglichkeiten.


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