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Bislang konnten viele Wohnungskäufer und Hausbauer im Hinblick auf ihre aufgenommenen Kredite vom sogenannten Widerrufsjoker profitieren. Diese Möglichkeit soll nach den Plänen der Bundesregierung bald wegfallen.

Mit dem sogenannten Widerrufsjoker haben diejenigen, die sich zur Finanzierung ihrer Immobilien in den letzten Jahren ein Darlehen von ihrer Bank genommen haben, eine sehr einfache und unkomplizierte Möglichkeit, aus dem Darlehensvertrag wieder herauszukommen. Grund dafür ist, dass viele Banken und Sparkassen bei der Vergabe der Kredite jahrelang falsche Widerrufsbelehrungen verwendet haben.

In diesen Fällen muss der Kreditnehmer sich nicht an das gesetzliche Widerrufsrecht von zwei Wochen halten, sondern hat jederzeit die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Dieses Recht bleibt ihm solange bestehen, wie der Kreditgeber seinen Fehler nicht korrigiert. Geschieht dies, hat der Kreditnehmer nur noch einen Monat Zeit für den Widerruf. Dies kommt jedoch nur selten vor, da die Banken den Kunden in der Regel nicht auf diese Lücke im Vertrag aufmerksam machen wollen.

Grundsätzlich haben die Kreditinstitute die Pflicht, ihre Kunden eines Immobiliendarlehens über deren Widerrufsrecht zu belehren. Geschieht dies nicht, kommt es also zu einem ewigen Widerrufsrecht. Verbraucherschützern zufolge waren zwischen 2002 und 2010 60 bis 90 Prozent aller Immobilienkredite von diesem Fehler betroffen. Bundesweit geht es um ein Kreditvolumen von bis zu 1,6 Billionen Euro, wie die Stiftung Warentest ermittelt hat. Die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf stehen somit sehr gut, sollte man in dieser Zeit einen Immobilienkredit aufgenommen haben.

Zahlreiche Bankkunden haben bereits vom Widerrufsjoker Gebrauch gemacht und den Darlehensvertrag widerrufen. Dies macht vor allem bei den aktuellen niedrigen Zinsen Sinn, wenn man anschließend ein neues, günstigeres Darlehen aufnimmt. Durch die wegfallende Vorfälligkeitsentschädigung kann dem Widerrufenden zusätzlich sogar ein kleines Plus entstehen.

Bundesregierung möchte Widerrufsjoker abschaffen

Der Widerrufsjoker der Immobilienkredite ist somit eine durchaus attraktive Möglichkeit, aus seinem Darlehensvertrag rauszukommen. Wer jedoch damit plant, seinen Kredit auf diese Weise zu widerrufen, der sollte sich nun nicht mehr allzu viel Zeit damit lassen. Denn die Bundesregierung plant nun, diese Lücke für den Verbraucher abzuschaffen.

Am 21. März 2016 soll ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten, wonach die Kreditnehmer ihr Darlehen nur noch drei Monate lang bis zum 21. Juni 2016 widerrufen können. Dies gilt dann nicht nur für zukünftige Kredite, sondern rückwirkend auch für Altverträge.

Beim Widerruf gilt: Frühzeitig handeln!

Angesichts dieses Vorhabens der Bundesregierung ist es ratsam, sich so früh wie möglich und sogar schon jetzt Gedanken über einen Widerruf Ihres Immobilienkredits zu machen, falls Sie diesen nach 2002 aufgenommen haben. Die Prüfung, ob ein Widerruf möglich ist, erfordert in der Regel nicht nur viel Zeit, sondern auch juristische Hilfe. Da ebenfalls mit einem erhöhten Arbeitsaufkommen bei den entsprechenden Rechtsanwälten, vor allem nach Inkrafttreten des Gesetzes 2016, zu rechnen ist, ist es angebracht, sich frühzeitig darum zu kümmern.

Wenn auch Sie einen Immobilienkredit nach 2002 aufgenommen haben und darüber nachdenken diesen zu widerrufen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne.


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